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Hallo. Auf Eurer Page steht, dass die Geräusche eines Wellensittichs noch keine Ausienandersetzung wegen Lärmbelästigung seitens des Nachbarn rechtfertigen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Die Nachbarn unter mir stellen ihren kleinen Käfig mit 4 Vögeln täglich auf den Balkon - und damit ist die Nutzung meines darüber liegenden Balkons unmöglich. Das Gekreische und Gezeter der Vögel macht mich wahnsinnig. Ich kann mich nicht auf einen Kaffee auf den Balkon setzen oder dort lesen oder ähnliches. Es ist so laut, dass ich die Fenster schließen muss um nicht auch IN der Wohnung von dem Geflügel genervt zu werden. Schließlich ist es kein Gesang heimischer Singvögel, sondern wirklich nur unregelmäßiges Gekreische, das klingt als würde jemand immer wieder in kurzen Abständen in eine Schiedsrichterpfeife blasen. Meine Wohnquallität ist dadurch sehr eingeschränkt. Zumal die Nachbarn den Käfig oft schon morgens um kurz nach 7 rausstellen. Beim ersten schrillen Schrei stehe ich senkrecht im Bett, weil ich natürlich bei offenem Fenster schlafe. Gibt es dagegen keine rechtliche Handhabe? Ich bin erst vor 2 Monaten hier eingezogen und werde sicher bald wieder ausziehen müssen, wenn sich das nicht klären läßt. Gruß Gerhard
Hallo also es sieht so aus als wenn du nicht gerade ein "freund" der tiere bist und es besteht nur die möglichkeit das du mal mit deinen Nachbarn ein Gespräch führst und dich gütig mit ihn einigst. Bitte ihn die Tiere erst ab 9 Uhr morgens raus zustellen z.b. Im rechtlichen sinne kann man in sofern nichts machen , wenn im Mietvertrag die Haltung von Haustieren erlaubt wird und selbst wenn Kleintiere ( zu dene auch kleine Heimvogelarten wie Wellensittich und Kanarien zählen) brauchen keine Erlaubnis des Vermieters.
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