Eintragen| Einträge 1 bis 8 von 8 | |
C. Strecker |
Eingetragen am Freitag, 10.11.2006 um 11:10 Uhr
erinnern wir uns an die Sage von Robin Hood und den Sherrif von Nottingham - Es geht um Gier und das streben nach Macht. Die Notwendigkeit die eigenen Versäumnisse zu korrigieren verleitet eine demokratisch legitimierte Regierung mit Methoden eines Tyrannen nicht Steuern zu erheben sondern sie einzutreiben. Herr Steinbrück kann ja darauf vertrauen, dass mindestens 85% des Volkes viel zu ungebildet sind um sich dagegen wehren zu können... |
|
der Aktive |
Eingetragen am Mittwoch, 20.09.2006 um 12:06 Uhr
Eine weitere Rückmeldung auch von mir:"Jahrssteuergesetz 2007 hier: Rückwirkung Kapitaleinkünfte § 20 EStG in Verbindung mit § 15 b EStG Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben bzw Ihre E-Mail darf ich mich bedanken. Das Bundeskabinett hat am 23. August 2006 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) beschlossen. Eine der Maßnahmen sieht vor, für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) die Regelung des § 15b EStG zur Vermeidung von inakzeptablen Steuerstundungsmodellen entsprechend anzuwenden. Dies soll bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 gelten. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Rückwirkung zulässig: Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der Gesetzeslage bestehe nicht. Der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. Dezember 2005 seine Absicht zum Ausdruck gebracht, dass er Steuerstundungsmodelle generell wirkungsvoll beschränken wollte und die seinerzeit auf dem Markt angebotenen Steuerstundungsmodelle beispielhaft aufgelistet. Damit sei jegliches Vertrauen von Steuerpflichtigen, dass der Gesetzgeber neue Steuerstundungsmodelle akzeptieren würde, zerstört worden. Die Union wird sich im parlamentarischen Verfahren sehr genau mit dieser gesetzlichen Rückwirkung auseinandersetzen und prüfen, ob und inwieweit hier ein schutzwürdiges Vertrauen der von dieser Regelung betroffenen Bürger bestanden hat. Dabei werden wir die von Ihnen vorgetragenen Argumente in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Frhr. von Stetten MdB" |
|
der Fleissige |
Eingetragen am Donnerstag, 14.09.2006 um 10:19 Uhr
Eine weiter Rückmeldung:"Jahrssteuergesetz 2007 hier: Rückwirkung Kapitaleinkünfte § 20 EStG in Verbindung mit § 15 b EStG Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben bzw Ihre E-Mail darf ich mich bedanken. Das Bundeskabinett hat am 23. August 2006 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) beschlossen. Eine der Maßnahmen sieht vor, für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) die Regelung des § 15b EStG zur Vermeidung von inakzeptablen Steuerstundungsmodellen entsprechend anzuwenden. Dies soll bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 gelten. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Rückwirkung zulässig: Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der Gesetzeslage bestehe nicht. Der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. Dezember 2005 seine Absicht zum Ausdruck gebracht, dass er Steuerstundungsmodelle generell wirkungsvoll beschränken wollte und die seinerzeit auf dem Markt angebotenen Steuerstundungsmodelle beispielhaft aufgelistet. Damit sei jegliches Vertrauen von Steuerpflichtigen, dass der Gesetzgeber neue Steuerstundungsmodelle akzeptieren würde, zerstört worden. Die Union wird sich im parlamentarischen Verfahren sehr genau mit dieser gesetzlichen Rückwirkung auseinandersetzen und prüfen, ob und inwieweit hier ein schutzwürdiges Vertrauen der von dieser Regelung betroffenen Bürger bestanden hat. Dabei werden wir die von Ihnen vorgetragenen Argumente in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Frhr. von Stetten MdB " |
|
Optimist |
Eingetragen am Donnerstag, 07.09.2006 um 17:37 Uhr
Von mir auch eine positive Antwort eines FDP-Abgeordneten (Mitglied im Finanzausschuss):Sehr geehrter Herr ...., für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Sie haben bei Ihrem Anliegen meine volle Unterstützung. Wir haben seitens der FDP-Fraktion im Finanzausschuss bereits bei dem "Gesetz zur Beschränkung der Verlustrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen" beantragt, keine Rückwirkung zu beschließen. In der Beratung am 14.12.2005 habe ich als zuständiger Berichterstatter ausgeführt, dass das schützenswerte Vertrauen der Betroffenen berücksichtigt werden muss. Deshalb sollte das Gesetz nicht rückwirkend, sondern zum kommenden 1. Januar in Kraft treten. Genau so beurteile ich auch den nun vorliegenden Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007. wenn der Gesetzgeber einen Sachverhalt neu regelt, dann dürfen die Bürger auch darauf vertrauen, dass er ihn umfassend regelt und nicht nach kurzer Zeit eine weitere Neuregelung vornimmt. Dass die schwarz-rote Koalition die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber rückwirkenden Steuergesetzen - zuletzt vorgetragen von Frau Prof. Dr. Hey - ignoriert, halte ich für unverantwortlich. Um Kontinuität und Rechtssicherheit im Steuerrecht zu ermöglichen, sollten Steuergesetze - wie das Jahressteuergesetz 2007 - zum 1. Januar des Folgejahres in kraft treten. Dafür werde ich mich einsetzen. Mit freundlichen Grüßen Frank Schäffler |
|
der Fleissige |
Eingetragen am Mittwoch, 06.09.2006 um 11:34 Uhr
Von mir auch ein Bsp. von meiner Mail-Aktion:Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre mail. Es wird Sie nicht wundern, dass die in Ihrer mail zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Stellungnahmen uns nicht neu sind. Frau Scheel hat bereits eine Anzahl gleichlautender mails und Schreiben erhalten und wird deren Inhalt in ihre Überlegungen einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen Margret Bürger-Hilger |
|
.... |
Eingetragen am Dienstag, 05.09.2006 um 13:54 Uhr
Ein Bsp. für eine Rückmeldung die ich bekommen habe:Sehr geehrter Herr ...., haben Sie vielen Dank, auch im Namen meines Kollegen Heinz Riesenhuber, für Ihre Email vom 31.8.2006, die ich mit Interesse gelesen habe. Es handelt sich bei dem erwähnten Paragraphen des Einkommensteuergesetzes erst um einen Entwurf der Bundesregierung, der vom Kabinett beschlossen wurde, um letztlich ein "Steuerschlupfloch" zu schließen. Der Entwurf der Bundesregierung wird nun erst in den nächsten Tagen an den Bundestag eingebracht und ein förmliches Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Bei den anstehenden Beratungen werden wir sehr genau prüfen, inwieweit der Gesetzentwurf nicht verfassungswidrig sein könnte. Gerne werde ich Ihre Hinweise aufnehmen und in die Beratungen zu dem Entwurf mit einfließen lassen. Mit besten Grüßen aus Berlin Holger Haibach |
|
Schmid |
Eingetragen am Montag, 04.09.2006 um 17:11 Uhr
Sehr gute Aktion, ich habe Ihre Liste genutzt und die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben.
|
Administrator www.politikverdrossenheit |
Eingetragen am Donnerstag, 31.08.2006 um 15:12 Uhr
Herzlich Willkommen im Gästebuch von Politikverdrossenheit.com.Sie haben hier die Möglichkeit, sich direkt zu dem Thema zu äußern. |
Eintragen