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Alexander


Eingetragen am Mittwoch, 01.03.2006 um 12:13 Uhr  

Ich bin 18 Jahre im öffentlichen Dienst – vertreten durch p&w AöR – beschäftigt. Dann bekomme ich eine Abordnung in den Großküchenbereich „**********“, wo ich dann unter veränderter, körperlicher Belastung arbeiten musste! Leider konnte ich die Arbeit nicht ausüben, da ich nach dem SGB auf 50% Schwerbehinderung gleichgestellt wurde. Leider wurde die Abordnung nicht zurückgenommen, weil der Arbeitsbereich Küche in den einzelnen Stationen den Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer gefallen ist. So hat man mir nachgezweifelt, „ob ich mich nicht Krankheit flüchte“, so, dass ich dann auch noch zum MDK- Vertrauensarzt musste.
Leider konnte man mir kein adäquat meiner Behinderung keinen anderen Arbeitsplatz anbieten, so dass man mir riet, ich möchte doch kündigen, dann hätte ich noch die Möglichkeit in Einbeziehung mit dem Arbeitsamt eine Ausbildung zu machen! Des weiteren hätte ich ja auch noch die Abfindung und da wäre schon zu überlegen, ob dass nicht eine seriöse Option sei! Des weiteren wurde mir mitgeteilt: „Ich möge mich nicht so anstellen, denn schließlich könne man ich nicht in Watte legen“. Wo und wie habe ich die beste Zukunftsprognose?


Unbekannt


Eingetragen am Mittwoch, 01.03.2006 um 09:32 Uhr  

Ich bin 28 Jahre im öffentlichen Dienst. Bin jetzt 47 Jahre alt. Mir wurde empfohlen zu kündigen, da „pflegen & wohnen“-GmbH in Zukunft keine Weiterbeschäftigung mehr für mich hat . Soll ich meine Abfindung nehmen oder soll ich in der p&w-GmbH bleiben, bis sich ein neuer Käufer gefunden hat, der mich dann aber mit einer Änderungskündigung auf die Straße setzt ? Wo und wie habe ich die beste Zukunftsprognose?

machdichschlau


machdichschlau.2page.de
Eingetragen am Montag, 27.02.2006 um 18:27 Uhr  


1) Welche Vor- oder Nachteile habe ich, wenn ich von mein Rückkehrrecht gebrauch mache?

2) Habe ich mit einer betriebsbedingten Kündigung zu rechnen, wenn ich von mein Rückkehrrecht gebrauch mache?

3) Wo besteht der Unterschied zwischen dem tariflichen und gesetzlichen Besitzstand?

4) Was für Vor- bzw. Nachteile bringt mir der „Überleitungsvertrag p&w GmbH“?

5) Findet das Anstaltserrichtungsgesetz von p&w noch Anwendung, wenn ich in die p&w GmbH übergeleitet werde?

6) Wurde ich vom Personalrat adäquat vertreten, gerade im Hinblick auf das HmbgPersVG?

7) Welchen Schutz habe ich durch Anstaltserrichtungsgesetz?

8) Bin ich von der p&w- Schwerbehindertenvertretung richtig unterstützt worden?

9) Habe ich als Schwerbehinderter oder Beschäftigter mit Behinderung einen besonderen Kündigungsschutz?

10) Welche Zukunft habe bei der p&w GmbH ?

11)Welche Zukunft habe ich bei der p&w AöR?

12) Ich habe 30 Jahre als Beschäftigter im öffentlichen Dienst gearbeitet, welchen Kündigungsschutz habe ich?

13) Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

14) Was ist eine personenbedingte Kündigung?

15) Was heißt „Kündigung aus einem wichtigem Grund“?

16) Wie viel Zeit habe ich noch, um in die Anstalt zurück zukehren?

17) Bin ich noch im öffentlichen Dienst, wie ich in die p&w GmbH übergeleitet wurde?


Gesetz
zur Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts
»pflegen & wohnen« (p & w)
Vom 11. Juni 1997
Fundstelle: HmbGVBl. 1997, S. 187
Ausgabe im Zusammenhang
Zur Inhaltsübersicht
§ 18
Überleitung des Personals, Bestandssicherungsklausel,
Versorgungsbezüge
3 Im Falle der Überführung einzelner Pflegezentren, Behinderteneinrichtungen, Wohnunterkünfte oder anderer Einrichtungen von pflegen & wohnen oder Teilen von ihnen in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung von pflegen & wohnen ist pflegen & wohnen verpflichtet, den Beschäftigten, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes als Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen oder Beamte beim Landesbetrieb Pflegen & Wohnen oder beim Landesbetrieb Landwirtschaft des Heinrich-Eisenbarth-Heimes beschäftigt gewesen sind, unter Wahrung der bei der Anstalt erreichten Lohn- oder Vergütungsgruppe sowie Beschäftigungszeit den Verbleib in der Anstalt zu ermöglichen.




Möchte aber zum Ausdruck bringen, dass ich keine Rechtsauskunft im arbeitsrechtlichen Sinne gesehen, bin; und daher auch keine Gewähr geben kann! Ich möchte lediglich all Denen, die ein bisschen Verständnis in ihrer arbeitsrechtlicher Situation suchen, eine Plattform bieten, gerade im Hinblick auf die „Personalpolitik“, die in den letzten Jahren bei p&w AöR betrieben wurde!


FLF Book


www.flf-book.de
Eingetragen am Montag, 27.02.2006 um 18:12 Uhr  

Herzlich willkommen in Ihrem persönlichen FLF Book!

Viel Spaß & Erfolg mit Ihrem Gästebuch wünscht,
flf-book.de



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