EintragenSonntag, 26.02.2012 um 03:05 Uhr |
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Sehr geehrter Dr. Haeger, ich war neulich bei einer Familien RA und wir plauderten nett, in der Tat, eine Stunde. Irgendwas verbindliches kam da nicht raus, der Zustand nach dem Gespräch ist nicht viel anderes als VOR dem Gespräch. Kann nicht sagen, neue "Erkenntnisse" erlangt zu haben, jedoch bin ich um 190 €+MwSt "leichter". Es hies, "Erstberatungsgebühr". Ich habe es nicht erwartet, etwas umsonst zu bekommen, aber einen Stundenlon von 60, 80, ja 100€ fände ich auch mehr als ausreichend. Ich googelte "Erstberatungsgebühr" und fand scheinheilige und angeblich "wirtschaftliche" Antworten "warum das alles gerecht sei, eigentlich nicht viel ist, und so viel sein muss" (u.A. bei www.rechtsanwaltsgebuehren.de und in einem Artikel über "kostengemecker" (so wortlich!!) bei dem RA www.kanzlei-hoenig.de. Also, die Leute haben den Realitätssinn verloren m. E., regeln ihre eigenen Gebührenordnung durch eigene Zunft, und zocken mächtig ab. Ich denke, Ihre Initiative ist schon LÄÄÄÄÄNGST ÜBERFÄLLIG!!! Ich wünsche Ihnen viel ERFOLG und hoffe, die Verbandsmafia mit ihren Anfeindungen wird Ihnen nichts Böses tun können. Dieses Land bräuchte mehr RA die so denken wie Sie. Und die "Kollegin" die sich ungefragt und unaufgefordert "Minus 1" eintrug?? Lächerlich. Weiter so! MfG Nebojsa Zivkovic | |
Freitag, 11.11.2011 um 14:42 Uhr |
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Sehr geehrter Herr Kollege Haeger, bitte reduzieren Sie die Anzahl um weitere minus 1 da ich keineswegs gedanke an Ihrem Projekt, auch noch ungefragt, teilzunehmen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Silke Brit Heine Rechtsanwältin Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Welf, Haeger: Sehr geehrte Frau Kollegin Heine, das ist zwar schade, insbesondere da Sie keine Begründung für Ihre Verweigerung geben, aber zu verkraften, da immer noch ein Potential von 149 998 deutschen Anwälten zur Verfügung steht. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Welf Haeger Rechtsanwalt | |
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