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Guten Abend Dr. Sommer,
als Ihre anwaltliche Vertretung konnte ich mir die Überprüfung Ihrer Website nicht entgehen lassen, und konnte mit Freude feststellen, dass Sie meinen rechtlichen Ratschlägen Folge geleistet haben. Dennoch schlich sich der Fehlerteufel ein, der umgehend behoben werden sollte. Anhand der Uhrzeit sehen Sie, und ich bitte daher auch um Verständnis, wenn ich Ihnen in Zukunft einen Nachtzuschlag in Höhe von 50 %, Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 100 % berechnen werde. Mit freundlichen Grüßen
Herr Schmitt jun.
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