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alex


www.send2go.de
Eingetragen am Dienstag, 09.12.2008 um 19:52 Uhr  

hey klasse seite weiter so )))

annonym


www.yannikzierott.cabanova.de
Eingetragen am Sonntag, 25.03.2007 um 21:58 Uhr  

hallo! ich habe von eurer musik wind gekriegt. auf meiner website startet ein wettbewerb, in dem man für seine lieblings band abstimmen kann. falls sie intresse haben teilzunehmen, was mich sehr fruen würde, schreiben sie mir ne mail an yannik.zierott@ewetel.net

Sina


Eingetragen am Mittwoch, 21.03.2007 um 03:39 Uhr  

Hallo Kollegen!
Das sollte einmal beachtet werden, wenn man schon UST / EST an das zuständige FA zahlen soll oder über Jahre fleissig gezahlt hat .....!!! Nichtigkeit sämtlicher EST / UST Bescheide!!!!

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Gilt nur für alle, die nachweislich anerkannte Künstler sind und ihre Einkünfte sich AUSSCHLIEßLICH aus dieser künstlerischen Tätigkeit als Musiker ergeben!!!
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Als Künstler ist man Grundrechtsträger des Artikel 5.3.1 GG ( Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei ).

Das UST Gesetz ist ein einfaches Gesetz ( allgemeines ) Gesetz.
Artikel 5.3.1 GG ist vorbehaltlos / schrankenlos.

Nach § 125 Abs. 1 der AO ist ein Verwaltungsakt dann nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.
Die Umsatzsteuerbescheide leiden an einem solchen schwerwiegenden Fehler. Dieser Fehler ist auch offenkundig.

Für die den Umsatzsteuerbescheiden zu Grunde liegende Besteuerung der Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit einer Person, fehlt es an einer verfassungsmäßigen Ermächtigungsgrundlage.
Die Besteuerung wird auf das Umsatzsteuergesetz gestützt.

Gesetze, die in Grundrechte des betroffenen Bürgers eingreifen, müssen einen so genannten Artikelvorbehalt aufweisen.
Die Abgabenordnung nennt in § 413 AO die Artikel 2,10 und 13 GG.
Der Art. 5 Abs. 3 GG ist nicht bezeichnet.
Dies aus gutem Grund.

Art. 5 Abs. 3 GG ist ein so genanntes schrankenloses Grundrecht, welches durch die einfachen Gesetze nicht beschränkt werden kann. Art. 5 Abs. 3 GG findet seine Grenzen allein in den verfassungsimmanenten Schranken.
Die einfachgesetzlichen Steuergesetze können daher Art. 5 Abs. 3 GG nicht einschränken. Die Steuerpflicht ist kein im Grundgesetz verankertes Verfassungsgut.

Ausgehend von dem so genannten Mephisto-Beschluss ( BVerfG-1 BvR, 435/68 vom 24. Februar 1971 ) ist es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die in § 5 Abs. 3 GG verankerte Kunstfreiheit umfassend den Werk- und Wirkbereich schützt.

Das Finanzamt greift durch die umfassende Besteuerung der Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit in den unmittelbaren Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG ein.

Da die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG schrankenlos gewährleistet ist, kann eine Eingriffsermächtigung des Staates nicht aus einfachen Gesetzen hergeleitet werden. Die Steuergesetzgebung stellt auch keine Konkretisierung kollidierenden Verfassungsrechts dar.
Hierzu müsste die Steuerpflicht des Bürgers Verfassungsrang haben.

Während die Weimarer Verfassung sowie die ehemalige Reichsverfassung eine solche verfassungsmäßige Steuerpflicht des Bürgers vorsahen, sieht dies das Grundgesetz ausdrücklich nicht vor.
Der Umstand, dass ein schrankenlos gewährleistetes Grundrecht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden soll, stellt einen schwerwiegenden Fehler der Umsatzsteuerbescheide dar.

Dieser Fehler ist offenkundig, da es auch für das Finanzamt ersichtlich ist, dass die Steuerverpflichtung des Bürgers keinen Verfassungsrang hat und daher nicht verfassungsimmanente Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG sein kann.

Das Finanzamt verschließt sich somit sehenden Auges dem Umstand, dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anders als in der Weimarer Reichsverfassung sowie der ehemaligen Reichsverfassung der Steuerpflicht des Bürgers kein Verfassungsrang zukommt !!!

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Anbei noch die aktuelle Rechtsprechung des OLG Koblenz zum Thema „Amtshaftung“ ( 1 U 1588/01, v. 17.07.2001; NVwZ-RR 2003,168 ):

Für die Beurteilung des Verschuldens im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektivabstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt.

Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen.

Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen.

Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung,
sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind.

(Tremml / Karger, Der Amtshaftungsprozess, Rn. 162, 165, 169; Detterbeck / Windthorst / Sproll, Staatshaftungsrecht, Rn. 182; BGH, VersR 1989, 184, BGH, NJW-RR 1992, 919).

Nordseeschlampe


Eingetragen am Samstag, 10.03.2007 um 12:08 Uhr  

Fuck the Webmaster,immer diese selbst verliebten,ganzen Tach vorm Compu hängenden,
Klein- Scheiss- Aktivisten.
Bin jetzt voll Böse !!!
"Vor Neid sollst du zugrunde gehn,an deinem Schwanz wirst du ersticken.Vielleicht wirst du es dann verstehen,man braucht auf dieser Welt nicht Dich und auch nicht deinen kleinen Dicken. "
Copyright by Nordseeschlampe



Die BFC-Jungs


Eingetragen am Donnerstag, 08.03.2007 um 18:51 Uhr  

Die Homepage hier ist im Moment nicht aktuell, da der vorherige Webmaster partout die Zugangsdaten nicht rausrücken will. Warum weiss keiner, er antwortet jedenfalls auf mails und auf Messengernachrichten nicht. Solange wir die Daten nicht haben werden alle Neuigkeiten auf der Van Dyke Seite, veröffentlicht. Hier der Link: http://van-dyke-musik.de/joomla/con tent/view/26/52/

WAS SOLL DAS???


Eingetragen am Montag, 05.03.2007 um 20:33 Uhr  


In einem kleinen Park
gar nicht weit von hier
In einer deutschen Stadt
ging Lilly A. spaziern'
Sie kam zu uns als Fremde
aus einem fernen Land
heut wollt' sie nur spaziern'
als plötzlich Faschos kammen
Sie beschimpften sie als Hure
nur weil sie farbig war
lachten und bespuckten sie
Als einer ihr die Unschuld nahm
Ihr brachen beide Arme
beschüttet mit Benzin
schwitzten ihre Brüste
als sie in Tränen zu Boden fiel

Welcome to Germany
Germany in Love


from behind


www.from-behind.de
Eingetragen am Sonntag, 04.03.2007 um 16:16 Uhr  

moin moin!

infos zum pogostall IV

so bald ist es soweit und zwar nächsten samstag am 10.03.2007
pogostall wird in die vierte runde gehen und diesmal(wers noch nicht mitbekommen hat) mit:

A Chinese Restaurant
A Snake of June
Odeville
The Downfall Ends

Einlass ist ab 19.00 Uhr
Eintritt kostet euch 4€uro
Es wird n Dönermann umme egge stehen und euch mit lecker lecker jammi jammi versorgen!also mit döner und zeug!=)
das für viele doch am wichtigsten, DAS BIER KOSTET DIESMAL NUR JA NUR 1 EURO!!!!!!!
und fast genauso wichtig sind natürlich auch die busse...
was mehrzahl...ja mehrzahl und zwar
einer nach cuxtown
und der andere nach stade
was das kostet
nur 4€uro
japp egal ob nun nach cadenberge oder cuxhaven oder hechthausen oder stade das ticket kostet euch nur 4€uro!
tickets könnt ihr euch dafür an der abendkasse holen und hier zählt das prinzip wer zuletzt kommt hat pech gehabt aber keine sorge
es sind genügend plätze im bus(ca. 60 stück)
ja ansonsten wird das norden-rockt-dj-team euch vor-zwischen- und nach den acts auf trap halten und euch ordentlich die tanz(in welchem sinne auch immer ihr das mögt)kultur untermischen!
also wir sehen uns nächsten samstag in hemmoor
achja fast vergessen
das ganze findet im alten gasthaus winter in hemmoor statt und zwar ist das, wenn ihr aus richtung cux kommt so ziemlich das letzte gebäude auf der linken seite vor dem ortsschild!für einige ist es vielleicht leichter zu erwähnen, dass das ding kurz hinter dem sex-shop liegt=)
gegenüber vom autohaus!
also wie gesagt wir sehen uns nächste woche!
juchè

from behind


An diesen Eintrag wurde folgendes Bild angehängt: Bild

saskia


Eingetragen am Donnerstag, 01.03.2007 um 19:14 Uhr  

hey Jungs hab da ma ne frage hab ihr vllt bock am 23 oder 30 März in Dorum aufzutretten?? schreibt mir einfach ne mail....LG Saskia


jonas


Eingetragen am Montag, 26.02.2007 um 19:32 Uhr  

laaaaangweilich

Der Paddy von BFC


Hier und Da
Eingetragen am Freitag, 09.02.2007 um 15:20 Uhr  

So Leute, es ist soweit. Wir spielen am 21.04.2007 im Haus der Jugend mit Liquid Fire und Category V. Alles weitere in Kürze.




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