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Steffen www.rhoenerle.de |
Eingetragen am Freitag, 15.08.2008 um 07:03 Uhr
HiWollte nur mal alle Fans Grüßen. Mfg Steffen |
Jenischerprinz www.jenische.de |
Eingetragen am Samstag, 05.04.2008 um 23:55 Uhr
Freiheit für das jenische Volk !Wir fordern, dass das jenische Volk allen anderen Völkern gleichgestellt wird, und dabei gleichzeitig das Recht jedes Volkes anerkennt, verschieden zu sein, sich als verschieden zu betrachten und als solches geachtet wird, dass alle Völker zur Vielfalt und zum Reichtum der Zivilisationen und Kulturen beitragen, die das gemeinsame Erbe der Menschheit darstellen, dass alle Lehren, Politiken und Praktiken, die sich auf die Überlegenheit von Völkern oder Personen auf Grund der nationalen Herkunft oder rassischer, religiöser, ethnischer oder kultureller Unterschiede gründen oder diese propagieren, rassistisch, wissenschaftlich falsch, rechtlich ungültig, moralisch verwerflich und sozial ungerecht sind, dass das jenische Volk bei der Ausübung seiner Rechte keinerlei Diskriminierung unterliegen darf, dass sich das jenische Volk organisiert, um seine politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Situation zu verbessern und allen Formen der Diskriminierung und Unterdrückung, gleichviel wo sie auftreten, ein Ende setzt, seine Kultur und Traditionen bewaht und stärkt und seine Entwicklung im Einklang mit seinen Bestrebungen und Bedürfnissen fördert, in der Erkenntnis, dass die Achtung jenischer Kenntnisse, Kultur und traditioneller Praktiken zu einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung und einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Umwelt beiträgt, wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt und Entwicklung sowie zu Verständigung und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen und Völkern der Welt, insbesondere in Anerkennung des Rechts jenischer Familien und Gemeinschaften, die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung, Bildung und Ausbildung und das Wohlergehen ihrer Kinder zu behalten, im Einklang mit den Rechten des Kindes, dass das jenische Volk das Recht hat, über seine Beziehungen zu den Staaten im Geiste der Koexistenz, des gegenseitigen Nutzens und uneingeschränkten Respekts frei zu bestimmen, dass die in Verträgen, sonstigen Übereinkünften und anderen konstruktiven Vereinbarungen zwischen Staaten und dem jenischen Volk bekräftigten Rechte in bestimmten Situationen Angelegenheiten von internationalem Belang und Interesse sowie ein Gegenstand internationaler Verantwortung sind und internationalen Charakter haben, dass Verträge, sonstige Übereinkünfte und andere konstruktive Vereinbarungen und die Beziehungen, die sie darstellen, die Grundlage für eine verstärkte Partnerschaft zwischen dem jenischen Volk und den Staaten bilden, dass die Charta der Vereinten Nationen, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte die grundlegende Bedeutung des Rechts aller Völker auf Selbstbestimmung bekräftigen, kraft dessen sie frei über ihren politischen Status entscheiden und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestalten, dass keine Bestimmung dieser Erklärung dazu benutzt werden darf, einem Volk sein im Einklang mit dem Völkerrecht ausgeübtes Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, dass die Anerkennung der Rechte des jenischen Volkes in dieser Erklärung harmonische und kooperative Beziehungen zwischen den Staaten und dem jenischen Volk fördern wird, die auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Nichtdiskriminierung und des guten Glaubens beruhen, dass alle auf das jenische Volk anwendbaren Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften, insbesondere denjenigen, die die Menschenrechte betreffen, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem jenischen Volk einzuhalten und wirksam umzusetzen, dass den Vereinten Nationen eine wichtige und fortdauernde Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Rechte des jenischen Volkes zukommt, dass diese Erklärung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung auf die Anerkennung, die Förderung und den Schutz der Rechte und Freiheiten des jenischen Volkes und in der Entwicklung der einschlägigen Tätigkeiten des Systems der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet ist, dass jenische Menschen ohne Diskriminierung Anspruch auf alle völkerrechtlich anerkannten Menschenrechte haben und dass das jenische Volk kollektive Rechte besitzt, die für seine Existenz, sein Wohlergehen und seine integrierte Entwicklung als Volk unerlässlich sind, das jenische Volk als ein im Geiste der Partnerschaft und der gegenseitigen Achtung zu verfolgendes Ideal: Artikel 1 das jenische Volk hat das Recht, als Kollektiv wie auch auf der Ebene des Individuums, alle in der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den internationalen Menschenrechtsnormen anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt zu genießen. Artikel 2 das jenische Volk und jenische Menschen sind frei und allen anderen Völkern und Menschen gleichgestellt und hat das Recht, bei der Ausübung ihrer Rechte keinerlei Diskriminierung ausgesetzt zu sein, insbesondere nicht auf Grund seiner jenischen Herkunft oder Identität. Artikel 3 das jenische Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheidet ese frei über seinen politischen Status und gestalten in Freiheit seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. Artikel 4 Bei der Ausübung seines Rechts auf Selbstbestimmung hat das jenische Volk das Recht auf Autonomie oder Selbstverwaltung in Fragen, die seine inneren und lokalen Angelegenheiten betreffen, sowie das Recht, über die Mittel zur Finanzierung seiner autonomen Aufgaben zu verfügen. Artikel 5 das jenische Volk hat das Recht, seine eigenen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Institutionen zu bewahren und zu stärken, während es gleichzeitig das Recht behält, uneingeschränkt am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Staates teilzunehmen, sofern es dies wünscht. Artikel 6 Jeder jenische Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Artikel 7 1. Jenische Menschen haben das Recht auf Leben, körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit der Person. 2. Ddas jenische Volk hat das kollektive Recht, als eigenständiges Volk in Freiheit, Frieden und Sicherheit zu leben, und darf keinen Völkermordhandlungen oder sonstigen Gewalthandlungen, einschließlich der gewaltsamen Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe, ausgesetzt werden. Artikel 8 1. Das jenische Volk hat und seine Menschen haben das Recht, keiner Zwangsassimilation oder Zerstörung ihrer Kultur ausgesetzt zu werden. 2. Die Staaten richten wirksame Mechanismen zur Verhütung und Wiedergutmachung der folgenden Handlungen ein: a) jeder Handlung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das jenische Volk und seine Menschen seiner Integrität als eigenständiges Volk oder seiner kulturellen Werte oder seiner ethnischen Identität beraubt werden; b) jeder Handlung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass es seines Landes, seiner Gebiete oder seiner Ressourcen enteignet werden; c) jeder Form der zwangsweisen Überführung der Bevölkerung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass seine Rechte verletzt oder untergraben werden; d) jeder Form der Zwangsassimilation oder Zwangsintegration in andere Kulturen oder Lebensweisen, die ihm durch Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder sonstige Maßnahmen auferlegt wird; e) jeder Form der Propaganda, die darauf abzielt, rassische oder ethnische Diskriminierung, die sich gegen es richtet, zu fördern oder dazu aufzustacheln. Artikel 9 Das jenische Volk hat und seine Menschen haben das Recht, einer jenischen Gemeinschaft oder Nation anzugehören, gemäß den Traditionen und Bräuchen der betreffenden Gemeinschaft oder Nation. Die Ausübung dieses Rechts darf zu keinerlei Diskriminierung führen. Artikel 10 Das jenische Volk hat darf nicht zwangsweise aus seinem Land oder seinen Gebieten ausgesiedelt werden. Eine Umsiedlung darf nur mit freiwilliger und in Kenntnis der Sachlage erteilter vorheriger Zustimmung des jenischen Volkes und nach Vereinbarung einer gerechten und fairen Entschädigung stattfinden, wobei nach Möglichkeit eine Option auf Rückkehr bestehen muss. Artikel 11 1. das jenische Volk hat das Recht, seine kulturellen Traditionen und Bräuche zu pflegen und wiederzubeleben. Dazu gehört das Recht, die vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Erscheinungsformen seiner Kultur, wie beispielsweise archäologische und historische Stätten, Artefakte, Muster, Riten, Techniken, bildende und darstellende Künste und Literatur, zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln. 2. Die Staaten haben durch gemeinsam mit dem jenischen Volk entwickelte wirksame Mechanismen, die gegebenenfalls die Rückerstattung einschließen, Wiedergutmachung zu leisten für das kulturelle, geistige, religiöse und spirituelle Eigentum, das dem jenischen Volk ohne seine freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung oder unter Verstoß gegen seine Gesetze, Traditionen und Bräuche entzogen wurde. Artikel 12 1.Das jenische Volk hat das Recht, seine spirituellen und religiösen Traditionen, Bräuche und Riten zu bekunden, zu pflegen, weiterzuentwickeln und zu lehren, das Recht, seine religiösen und kulturellen Stätten zu erhalten, zu schützen und ungestört aufzusuchen, das Recht, seine Ritualgegenstände zu benutzen und darüber zu verfügen, und das Recht auf die Rückführung seiner sterblichen Überreste. 2. Die Staaten bemühen sich, durch gemeinsam mit dem jenischen Volk entwickelte faire, transparente und wirksame Mechanismen den Zugang zu den in ihrem Besitz befindlichen Ritualgegenständen und sterblichen Überresten und/oder seine Rückführung zu ermöglichen. Artikel 13 1. Das jenische Volk hat das Recht, seine Geschichte, seine Sprache, seine mündlichen Überlieferungen, seine Denkweisen, seine Schriftsysteme und seine Literatur wiederzubeleben, zu nutzen, zu entwickeln und an künftige Generationen weiterzugeben sowie seinen Gemeinschaften, Orten und Personen eigene Namen zu geben und diese zu behalten. 2. Die Staaten ergreifen wirksame Maßnahmen, um den Schutz dieses Rechts zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das jenische Volk politische, Rechts- und Verwaltungsverfahren verstehen und dabei verstanden werden, nötigenfalls durch die Bereitstellung von Dolmetschdiensten oder sonstige geeignete Mittel. Artikel 14 1. Ddas jenische Volk hat das Recht, seine eigenen Bildungssysteme und -institutionen einzurichten und zu kontrollieren, in denen in seiner eigenen Sprache und in einer seiner kulturspezifischen Lehr- und Lernmethoden entsprechenden Weise unterrichtet wird. 2. Jenische Menschen, insbesondere Kinder, haben das Recht auf Zugang zu allen Ebenen und Formen der öffentlichen Bildung ohne Diskriminierung. 3. Die Staaten ergreifen gemeinsam mit dem jenischen Volk wirksame Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jenische Menschen, insbesondere Kinder, einschließlich derjenigen, die außerhalb ihrer Gemeinschaften leben, nach Möglichkeit Zugang zu Bildung in ihrer eigenen Kultur und in ihrer eigenen Sprache haben. Artikel 15 1. Das jenische Volk hat das Recht darauf, dass sich die Würde und Vielfalt seiner Kulturen und Traditionen, seiner Geschichte und seiner Bestrebungen in der Bildung und in für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen angemessen widerspiegeln. 2. Die Staaten ergreifen in Konsultation und Zusammenarbeit mit dem jenischen Volk wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Vorurteilen und zur Beseitigung von Diskriminierung sowie zur Förderung der Toleranz, der Verständigung und guter Beziehungen zwischen dem jenischen Volk und allen anderen Teilen der Gesellschaft. Artikel 16 1. Das jenische Volk hat das Recht, eigene Medien in seiner eigenen Sprache einzurichten und ohne Diskriminierung auf alle Formen nichtjenischer Medien zuzugreifen. Medien die die jenische Kultur gebührend widerspiegeln. Die Staaten sollen die privaten Medien unbeschadet der uneingeschränkten Gewährleistung des Rechts der freien Meinungsäußerung ermutigen, die jenische Kultur angemessen widerzuspiegeln. Artikel 17 1. Das jenische Volk und jenische Menschen haben das Recht auf den Genuss aller durch das anwendbare internationale und einzelstaatliche Arbeitsrecht begründeten Rechte. 2. Die Staaten ergreifen in Konsultation und Zusammenarbeit mit dem jenischen Volk besondere Maßnahmen, um jenische Kinder vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor der Heranziehung zu einer Arbeit zu schützen, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Bildung für ihre Selbstbestimmungsfähigkeit. 3. Jenische Menschen haben das Recht, keinen diskriminierenden Arbeitsbedingungen unterworfen zu werden, unter anderem im Hinblick auf Beschäftigung oder Vergütung. Artikel 18 Das jenische Volk hat das Recht, an Entscheidungsprozessen in Angelegenheiten, die seine Rechte berühren können, durch von ihm selbst gemäß seiner eigenen Verfahren gewählte Vertreter mitzuwirken und seine eigenen jenischen Entscheidungsinstitutionen zu bewahren und weiterzuentwickeln. Artikel 19 Die Staaten verständigen sich und kooperieren nach Treu und Glauben mit jenischen Volk, über deren eigenen repräsentativen Institutionen, um seine freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung zu erhalten, bevor sie Gesetzgebungs- oder Verwaltungsmaßnahmen beschließen und durchführen, die sich auf das jenische Volk auswirken können. Artikel 20 1. Das jenische Volk hat das Recht, seine politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme oder Institutionen zu bewahren und weiterzuentwickeln, seine eigenen Existenz und Entwicklungsmittel in Sicherheit zu genießen und ungehindert seinen traditionellen und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen. 2.Jenische Menschen, die seiner Existenz- und Entwicklungsmittel beraubt wurden, haben Anspruch auf gerechte und angemessene Wiedergutmachung. Artikel 21 1Jenische Menschen haben ohne Diskriminierung das Recht auf die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation, unter anderem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Berufsausbildung und Umschulung, Wohnungswesen, Sanitärversorgung, Gesundheit und soziale Sicherheit. |
Latifah aol |
Eingetragen am Montag, 21.05.2007 um 19:28 Uhr
aber jetzt gehr es mir auch schon wieder besser!!!sieht man aufn foto oder???l.g latiAn diesen Eintrag wurde folgendes Bild angehängt: Bild |
Latifah aol |
Eingetragen am Montag, 21.05.2007 um 19:17 Uhr
hi moritz, mein therapeut hat mich auf eine
entziehungskur nach cuba geschickt, hab ein foto
dort von mir machen lassen,kannst es dir ja mal
anschauen... l.g latifahAn diesen Eintrag wurde folgendes Bild angehängt: Bild |
Kylie yourusaonline.com/bank-internet/world-bank-news.php |
Eingetragen am Freitag, 08.09.2006 um 22:34 Uhr
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Janin - |
Eingetragen am Montag, 27.03.2006 um 10:39 Uhr
Hi Moritz, hattest du nen schönen Sonntagabend? Deine Hompage ist wirklich nicht schlecht, ja, auch die Bilder. Hmm, hat schon was. Es existiert angeblich noch ein Gästebuch von dir im Internet. Ist das richtig oder von jemand anderes mit deinem Namen? Ich habe es auch schon gesichtet, und kann schon sagen, das sich da schon einige verewigt haben. Dein Film ist übrigens klasse. :-) Ziemlich schwierige Themen und auch sehr ernste und nachdenklich stimmende Szenen, die durch ein paar nette Lachszenen wieder etwas gelockert wurden. Im Nachhinein ging einem schon noch das ein oder andere durch den Kopf. Man setzte sich quasi noch mal richtig damit auseinander. Hmm, ... Und, wurdest du schon mal auf einen Kaffee eingeladen bzw hast du nun tatsächlich eine Einladung angenommen? ;-) Gruß Janin |
Malia manon.siegler@gmx.de |
Eingetragen am Donnerstag, 23.03.2006 um 21:56 Uhr
Hallo Moritz,normalerweise schreibe ich nicht in solche Gestebücher aber ich mach das jetzt mal wegen dir. Ich finde du bist ein wundervoller Schauspieler und ich finde, dass du sehr symphatisch bist. Ich kenne dich zwar nicht aber das bist du und du hast ein wundervolles und warmherziges lächeln. Ich wünschte du würdest mir mal begegnen, aber ich glaube ich würde mich nicht trauen dich anzusprechen. Ich hätte angst davor, was du von mir denkst. Aber ich glaub das geht allen so wenn man jemanden mag. Naja, vielleicht siehst du ja die Nachricht und vielleicht könntest du mir ja mal schreiben das wär echt toll! Du bist besonders und wundervoll, mach weiter so! Viele liebe Grüße Malia |
Sternchen Yahoo |
Eingetragen am Samstag, 11.03.2006 um 16:33 Uhr
Gratulation. Du hast Deine Rolle in dem aktuellen KinofilmElementarteilchen absulut hervorragend und authentisch gemeistert. Dir wünsche ich noch viele weitere Gelegenheiten um Dein sagenhaftes Talent zu beweisen. Weiter so!!! Viele Grüsse Sternchen |
latifah ????? |
Eingetragen am Mittwoch, 08.03.2006 um 01:55 Uhr
moritz ich bin verrückt nach dir ich entpuppe
mich so langsam zum storker,ich hab mir eben 4
dvds hintereinander von dir reingezogen,ich bin
total verzweifelt,ich wollte schon mit ein
schlafsack bei dir vorm fenster schlafen aber da
dachte ich das wird zu kalt und so wichtig bist du
mir ja dann auch nicht,das ich wegen dir erfriere
und du gemütlich vorm warmen kamin
hängst...ich hab schon 10 kilo wegen dir
abgenommen weil ich nicht mehr essen kann wenn ich
an dich denke.und du haust dir da bestimmt gerad
deine steaks rein,ich werde wegen dir noch ein
alkoholiker,gestern hab ich eine flasche whiskey
gesoffen und heute morgen eine flasche tequilla
sunrise und 10 joints geraucht und 5 pillen
geschmissen.oh nein ich muss jetzt schluss machen
ich kriege gerad hallus,du sitzt gerad auf meiner
coutch,mein phychater hat immer gesagt in so ner
sittuation soll ich meine antidepressiva
schlucken,aber die vertragen sich nicht mit
alkohol,und du bist dran schuld...
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latifah hab ich nicht |
Eingetragen am Samstag, 04.03.2006 um 00:39 Uhr
hey moritz,meld dich mal falls du nen zehner ohner
nen zwanni brauchst fürn eigengebrauch dann
sag mir bescheid,ein zuch von dem shit und du
denkst du fliegst über altona.megahammer das
zeug,aber der nachteil ist das du davon mini augen
kriegst und dich abends in altona verlaufen
kannst und denk dann nicht das die kamera
beleuchtung irgendwelche aliens sind,aber falls
die bullen dich packen,dann lösch bitte diese
email,ich will damit nichts zu tun haben lass doch mal ein
kräutertee trinken gehen,denn in hier in
hamburg haben wir keine granaten wie dich und wir
müssen doch endlich mal dein singeldasein
beenden.peace latifah
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