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Dienstag, 17.05.2011 um 14:28 Uhr

Hallo, ich finde das Thema toll, werde auf jeden Fall auf dieses Angebot zurückgreifen.

Die Pressemitteilung sollte - wie von meinen Vorrednern angemerkt - Nachrichtenwert haben. Wenn es für die Lokalpresse geschrieben ist, muss die Tonalität eine andere sein. Die Texte sollten stärker emotionalisiert werden.

Ich habe mir kurz erlaubt, den Textanfang umzuschreiben:

Überschrift: Hohen-Schönhausen: „AnwaltsDiscounter" bietet Rechtsberatung für 18 Euro
„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.“ meinte Wilhelm Busch einst. Und es stimmt noch heute:
Eine Rechtsberatung kostet im Durchschnitt 182 Euro aufwärts. Wen wundert es, dass, viele Menschen den Gang zum Anwalt scheuen? Privatpersonen, aber auch Dienstleister und kleinere Unternehmen, deren private Rechtsschutzversicherungen nicht bei unternehmensbezogenen Fragen aufkommen, können sich eine erste Beratungsstunde kaum leisten. Ein gerichtliches Verfahren bedeutet für sie oft das Aus.

Zwischenüberschrift: Wenn die Anwaltskosten höher sind als der Streitwert - viele Menschen nehmen Unrecht einfach hin
„Ich habe einige Mandanten, die aufgrund der hohen Preise bisher auf ihr gutes Recht verzichtet haben“, erklärt Rechtsanwalt Mustermann aus Hohen-Schönhausen. Er ist Mitglied beim AnwaltsDiscounter.de, einer (...)


Man kann natürlich den Text noch viel besser konzipieren, wenn man Recherchearbeit und Zielgruppenanalyse leistet.
Sie können Aktionstage nutzen und auf aktuelle Anlässe rechtlich eingehen, oder Sie fragen einen Mandanten, ob er sich für Interviews bereit erklärt. Diese Punkte erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Themen veröffentlicht werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich an.

Herzliche Grüße

Devrim Gerber
www.texttur.de
info@texttur.de
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Facebook:https://www.facebook.com/TEXTagenTUR



 
Mittwoch, 06.04.2011 um 09:05 Uhr

Hallo,

ich beurteile Ihren Entwurf leider nicht so positiv wie meine Vorreder. Neben den bereits angesprochenen Punkten gibt es folgendes grundlegendes Problem:


Was ist die Storry FÜR DEN LESER? So wie Sie es beschreiben, ist es pure Eigenwerbung - es würde mich wundern, wenn es so gedruckt wird. Machen Sie sich klar: Sie müssen die Geschichte aus Perspektive der Lokalzeitung so erzählen, dass der Nutzwert (!) für die Leser rüber kommt. z.B. "Gutes Recht für wenig Geld, das bietet ... in ..." Also: anderer Aufhänger.


Kennen Sie das Thema "Nachrichtenwerte" (http://de.wikipedia.org/wiki/Nachri chtenwert)? Überprüfen Sie Ihre Presseinfo darauf hin.


Neben dem bereits Gesagten gibt es noch ein paar Formalitäten, auf die Sie achten sollten:


- Der Nettopreis interessiert den Leser der Lokalzeitung nicht, er muss nämlich Brutto bezahlen.

- Das Zitat über drei Absätze ist zu lang (apropros Zitat: Trennen Sie immer klar zwischen berichtenden und wertenden Aussagen - Wertungen gehören ins Zitat!)


- eine Handy-Nr. zur Terminvereinbarung ist m.E. unseriös

- "daß" schreibt man schon seit Jahren mit "ss" (Sie sind doch up to date und wollen auch so von der Presse wahrgenommen werden)


Ich würde Ihnen folgendes empfehlen: Überarbeiten Sie die PM für sich, verschicken Sie diese aber nicht einfach sondern telefonieren Sie erst mit den Redaktionen, stellen Sie dass Thema vor, dann fällt Ihre Presseinfo auf vorbereiteten Boden.


Grüße aus Köln,
Andreas Steynes



 
Dienstag, 05.04.2011 um 10:06 Uhr

Guten Tag,
hier kommt mein kurzes Feedback zu Ihrer Pressemitteilung.

Die Überschrift sollte, wie bereits mein Vor-Feedback-Geber gesagt hat, auf jeden Fall die minutengenaue Abrechnung thematisieren.

Zudem gibt es ein paar Regeln für einen Einstieg. Dazu gehört: Fange niemals mit dem Datum an.

Das wirklich Wichtige ist doch, dass die Einheitspreisberatung jetzt auch in Hohen-Schönhausen zu finden ist. Also sollte man damit anfangen. Nach dem Motto: Eine Rechtsberatung zum Einheitspreis zu 36 Euro netto – davon können jetzt auch die Bürger aus Hohen-Schönhausen profitieren. Möglich macht das die Bergfelder Praxis Mustermann, die seit dem ... Vertragskanzlei bei „DerAnwaltsDiscounter“ ist. Hier sollten Sie auch schon mal die Straße, an der die Kanzlei liegt, nennen.

Eine zweite Regel lautet: „Gib Deinem Leser keine Rechenaufgaben auf“. Also entweder die Mehrwertsteuer drauf rechnen oder 36 Euro netto schreiben. Transparenter ist natürlich der Brutto-Betrag, denn Bürger sind in der Regel ja nicht umsatzsteuerabzugsberechtigt.
Der vierte Absatz steht da so ein bisschen verloren herum. Ich würde ihn stärker anbinden und vor allem die gesetzlichen Gebühren mit einem Halbsatz etwas genauer erklären (Gebühren z.B. für... oder ...)

Das Zitat (Absatz 5 bis 8) – wenn es überhaupt eins ist – ist zu lang. Zitate dürfen zudem nicht durch Absätze getrennt sein. Lieber kurze, knackige Aussagen verwenden.
„Ein solcher Anwalts-Preis schreckt nach unserer Überzeugung viele Rechtssuchende ab, die dann lieber zur Verbraucherzentrale gehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger aus Bochum, der die juristische Einheitspreis-Betreuung entwickelt hat. Dann weiter mit indirekter Rede. Der letzte Absatz könnte dann wieder ein Zitat sein.

Gehört Dr. Welf Haeger zu „DerAnwaltsDiscounter“? Dann wäre das doch eine tolle Gelegenheit den Markennamen noch einmal zu erwähnen. Vielleicht beim 2. Zitat: sagt Dr. Welf Haeger von „DerAnwaltsDiscounter“.

Pressemitteilungen sollten unbedingt nach der neuen Rechtschreibung verfasst werden. Z.B. „dass“ und nicht „daß“.

Zu Ihrer Frage nach den Alternativen: Keine. Meiner Erfahrung nach reicht die Telefonnummer, denn bei der E-Mail müssen zu viele Punkte bedacht werden. Und man will es den möglichen Mandanten doch so einfach wie möglich machen.

Werden irgendwo noch die kompletten Kontaktdaten der Kanzlei erwähnt?

So, das waren meine Anmerkungen. Als langjährige Lokalredakteurin, freie Journalistin und Inhaberin eines Medienbüros sind Pressemitteilungen quasi mein täglich Brot. Gut geschriebene Pressemitteilungen werden gern eins zu eins von den Kollegen übernommen. Beim Verfassen der Mitteilung gilt nach wie vor das alte Prinzip aus der Bleizeit der Zeitungen: Das Wichtige steht vorn, das Unwichtige hinten (Kontaktdaten ausgenommen). Toll ist auch ein Pressekontakt, an den sich der Redakteur zu Not wenden kann.

Viele Grüße und gutes Gelingen
Gesine Lübbers



 
Dienstag, 05.04.2011 um 08:31 Uhr

Hallo,

eine kurze Rückmeldung zu Ihrer Pressemitteilung. Soweit scheinen schon die wesentlichen Informationen enthalten, bis auf die Frage, ob Ihre Kanzlei einen Tätigkeitsschwerpunkt bestitzt (Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht?)

Der Einstieg wirkt noch etwas holprig, hier fehlt noch ein kurzer Vorspann (Lead), der das Wesentliche (W-Fragen) zusammenfast. Auch die Überschrift würde ich noch abändern und die minutengenaue Abrechnung als Aufhänger verwenden. Die 18 Euro netto verwirren eher, denn es wirkt, als sei dies der Mindestsatz, dabei ist dies nur eine willkürlich gewählte Größe.

Bei der minutengenauen Abrechnung - dem eigentlichen Clou an der Sache - würde ich noch auf andere minutenbasierte Modelle, wie etwa im Mobilfunk-Discounterbereich anspielen. Nun übertragen Sie dieses günstige Modell auch auf Ihre Kanzlei - einfach, transparent und fair für Ihre Klienten.

Die beiden Absätze "Unser Einheitspreis soll den Bürgern..." und "Gleichzeitig bieten wir so..." sollten eher an den Anfang des Fließtextes. Hierdurch soll den Lesern gleich klar werden, was eigentlich der Zweck der ganzen Geschichte und insbesondere ihr Nutzen daraus ist. Die anderen Absätze können hingegen eher nach hinten, da sie Detailinfos enthalten (z.B. dass der gesetzliche Tarif höher sein kann etc.)

Noch eine Anmerkung zur Sprache: Verfassen Sie Ihre Pressemitteilung am besten so, dass die Redakteure sie möglichst unbearbeitet übernehmen können. Dazu gehört immer die 3. Person, also "Die Kanzlei will mit diesem Modell" anstatt "WIR bieten mit diesem Modell".

Auch sollten Sie, was Sie schon zum Teil getan haben, stets im Konjunktiv arbeiten - also "soll" oder "Der Einheitspreis beschränke sich dabei". Denn letztendlich zeichnet der Redakteur für den Inhalt des Textes verantwortlich, wenn er abgedruckt wird. Und da er sich wahrscheinlich nicht die Zeit nehmen kann, alle Fakten vor Ort nachzuprüfen, muss er entsprechend vorsichtig formulieren.

Viel Erfolg mit Ihrem Pressetext. Unter

http://www.nonprofit.de/marketing-p r/pressearbeit/wie-sie-eine-pressemitteilung-verfa ssen/

finden Sie im Übrigen hanz hilfreiche allgemeine Infos zu Pressemitteilungen.

Beste Grüße,
Daniel Richey



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