Das Gästebuch der KLJB Greven
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   Eingetragen am Donnerstag, 04.02.2010 um 13:12 Uhr von Jugendfreizeit
Hallo zusammen!

Vom 24.-31. Juli 2010 bietet die KLJB im Bistum Münster e.V. eine Jugendfreizeit nach Immenstadt ins Allgäu an.

Das Reiseangebot richtet sich an Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren und bietet viele Programmpunkte wie z.B. ein Wasserskikurs, ein Besuch in Bayerns größtem Hochseilgarten, ein Ausflug nach München, Entspannen am Badesee …

Viele Grüße aus Münster!

Eure Diözesanstelle



An diesen Eintrag wurde folgendes Bild angehängt: Bild


   Eingetragen am Donnerstag, 04.02.2010 um 12:30 Uhr von tjaja
Kannste nix dran maaken, kannste nix dran doan, musste mit de mäse anne theke stoan!


   Eingetragen am Donnerstag, 04.02.2010 um 09:24 Uhr von Matthias
Ne, da kann man nix dran machen... Gesetzte zu ändern ist nämlich nicht so einfach!

Und selbstverständlich hat sich da auch jeder dran zu halten, und somit auch die Landjugend.


   Eingetragen am Mittwoch, 03.02.2010 um 16:58 Uhr von @DJ
RST!!
(Wie letztes Jahr auch)


   Eingetragen am Mittwoch, 03.02.2010 um 16:32 Uhr von ...
was habt ihr für einen DJ?


   Eingetragen am Mittwoch, 03.02.2010 um 15:26 Uhr von karneval
mhh das is echt schade und da kann man nichts machen ???


   Eingetragen am Mittwoch, 03.02.2010 um 12:06 Uhr von Jedes Mal das gleiche
JUGENDSCHUTZGESETZ

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.



FAZIT:
- Ohne Ausweis kein Einlass
- Unter 16 Jahre kein Einlass
- Unter 18 Jahre Anwesenheit bis 24 Uhr
- Unter 18 Jährige sind bei uns in keinster Weise erziehungsberechtigt


   Eingetragen am Mittwoch, 03.02.2010 um 08:25 Uhr von @Karneval
Ohne Ausweis geht definitiv NICHTS!
Bei uns in der Landjugend kommt man erst ab 16 Jahren rein und so wird´s vorher auch nichts mit unseren Partys!!!
Dann musst du wohl zur anderen Landjugend wechseln!!


   Eingetragen am Dienstag, 02.02.2010 um 19:22 Uhr von Karneval
mmh also ohne ausweis geht gar nichts ??
also ich bin auch mitglied einer landjugend und da kamen auch 15 jährige rein also auf die partys :)


   Eingetragen am Dienstag, 02.02.2010 um 19:03 Uhr von @16-jährige
Tja das ist Pech, Einlass ab 16 und nach 12 Uhr ab 18 Jahren, aber nächstes jahr ist auch wieder Karneval ;-)


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